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   OVG Sachsen, 16.01.2006 - 4 B 256/04   

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https://dejure.org/2006,37388
OVG Sachsen, 16.01.2006 - 4 B 256/04 (https://dejure.org/2006,37388)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.01.2006 - 4 B 256/04 (https://dejure.org/2006,37388)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - 4 B 256/04 (https://dejure.org/2006,37388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Passeintragung als Russe hindert Feststellung als Deutscher Volkszugehöriger

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2006 - 4 B 256/04
    Dies erfordert eine Einbeziehung des gesamten Zeitraums vom Eintritt der Bekenntnisfähigkeit bis zur Ausreise, wobei ein durchgängiges positives Bekenntnis zum deutschen Volkstum vorliegen muss, das nicht durch ein sog. Gegenbekenntnis entkräftet worden sein darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.2003, DVBl. 2004, 899 [900 f.] = BVerwGE 119, 192 ff. [BVerwG 13.11.2003 - 5 C 40.03] ).

    Angesichts der durchgängigen Nationalitätseintragungen in den späteren Dokumenten von 1979, 1982 und 2000 könnte ein Bekenntnis des Klägers ausschließlich zum deutschen Volkstum i.S.v. § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG n.F. selbst dann nicht festgestellt werden, wenn man zu seinen Gunsten den Zeitraum zwischen 1966 und dem Abschluss des Studiums im Jahr 1972 mit der Erwägung außer Betracht ließe, dass ihm während dieser Zeit schwerwiegende berufliche Nachteile i.S.v. § 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG n.F. gedroht hätten (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 13.11.2003, aaO, S. 902).

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2006 - 4 B 256/04
    Im Zulassungsverfahren macht der Kläger nicht etwa geltend, die vom Verwaltungsgericht herangezogenen Eintragungen in den Inlandspässen seien ohne oder gegen seinen Willen (sh. dazu BVerwG, Urt. v. 12.11.1996, BVerwGE 102, 214 [BVerwG 12.11.1996 - 9 C 8/96] )erfolgt.
  • BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 10.04

    Abkömmling, keine Bindung der Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2006 - 4 B 256/04
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 72 Nr. 1 GKG i.V.m. § 14, 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.2.2005 - 5 C 10.04 - ).
  • OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 170/04

    Vertriebene, Spätaussiedler, Aufnahmeverfahren, Sprache, Bekenntnis,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2006 - 4 B 256/04
    Ausgehend von diesem - im Vergleich zur früheren Rechtslage (vgl. etwa Senatsurt. v. 24.5.2005 - 4 B 170/04 m.w.N.) deutlich strengeren - Maßstab für die Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung lässt sich das erforderliche durchgängige positive Bekenntnis des Klägers zum deutschen Volkstum schon deshalb nicht feststellen, weil seine in den Jahren 1966 und 1979 ausgestellten Inlandspässe - ebenso wie sein 1982 ausgestelltes Militärbuch und sein noch im September 2000 von der Sowjetunion ausgestellter Pass - den Kläger als russischen Volkszugehörigen ausweisen.
  • OVG Sachsen, 11.09.2001 - 4 BS 156/01

    Vorgaben für die Behandlung von Bewertungsdifferenzen zwischen den Prüfern in der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2006 - 4 B 256/04
    Solche Zweifel sind nach der Rechtsprechung des Senats nur dann veranlasst, wenn der jeweilige Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss anzusehen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 11.9.2001, SächsVBl. 2002, 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2010 - 12 A 2167/09

    Beurteilung eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum in einer der

    Entsprechendes gilt sowohl für den Großvater, der "deutsche Klassiker ins Russische übersetzt" haben und dadurch in der Öffentlichkeit bekannt gewesen sein soll, als auch für das Verhalten des Vaters des Klägers, der als Lehrer trotz seines Gegenbekenntnisses zur russischen Nationalität, vgl. VG Dresden, Urteil vom 13. Januar 2004 - 13 K 1540/03 -, rechtskräftig nach Ablehnung des Zulassungsantrags durch Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 4 B 256/04 -, "sich voll der deutschen Tradition gewidmet" und die "deutsche Sprache in der Familie weiter vermittelt" haben soll, sowie "als einer der ersten russischen Leute mit der Stiftung Warentest" zusammengearbeitet und "als erster russischer Fachmann das Zertifikat vom VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut erhalten" haben will.
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